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10. Juni 2015

Überarbeitung und Novellierung der Wiener Bauordnung gefordert

Ernstgemeinte und rechtlich abgesicherte Bürgerbeteiligung

Im Zuge der heutigen Pressekonferenz zum Thema "Echte Bürgerbeteiligung statt Rot-Grüner Mitmachfalle" forderte LAbg. Mag. Dr. Alfred Wansch einmal mehr eine Überarbeitung und Novellierung des §1a der Wiener Bauordnung sowie umfassende Transparenz und ernstgemeinte rechtlich abgesicherte Bürgerbeteiligung und Mitsprache. Derzeit ist es nämlich so, während von Beteiligung geredet wird man nicht ernsthaft erwarten kann, dass nach Abschluss eines PPP-Vertrages (Public Privat Partnerships) im Zuge des anschließenden Widmungsverfahrens die Stellungnahme eines Bürgers noch etwas bewegen könnte. Die politischen Entscheidungen gehen in Wien nicht vom Volk aus -sondern von rotgrünen Machtgefügen. Zwar versucht man seitens der Rathausregierung mit Wortspielerrein und blumigen Hochglanzbroschüren um viel Steuergeld der Bevölkerung vorzugaukeln, dass man an der Meinung der Wienerinnen und Wiener interessiert wäre - in Wahrheit zählt diese Ansicht aber überhaupt nicht. Die FPÖ-Forderungen im Einzelnen: - Schaffung einer Geschäftsgruppe und eines Ausschusses für Petitionen, Bürgerbeteiligung, Bürgerinitiativen, Bürgermitbestimmung und direkte Demokratie. - Übertragung der Agenden der Bürgerbeteiligung aus der Geschäftsgruppe von Stadträtin Vassilakou un der Agenden betreffend Petitionen und Bürgerinitiativen von Stadträtin Frauenberger an diese neu geschaffene Geschäftsgruppe und den Ausschuss. - Der für diese Agenden und für diesen Ausschuss zuständige Stadtrat darf kein Mitglied der Regierungsparteien sein. Dasselbe gilt für den Vorsitzenden des Ausschusses. Die Zuständigkeit und der Ausschussvorsitz haben sich an der demokratischen Stimmen und Mandatsstärke der Oppositionsparteien zu orientieren. - Gewährleistung der Informationsrechte durch entsprechende Novellen des zahnlosen Wiener Auskunftspflichtgesetzes, der Wiener Stadtverfassung, der Bauordnung und anderer relevanter Gesetze. - Einführung der "Bürgerstunde" in Sitzungen der Bezirksvertretung, des Gemeinderates und des Landtages zu Beginn jeder Sitzung durch eine entsprechende Novelle der Wiener Stadtverfassung und der Geschäftsordnung. - Rettung des Petitionsrechtes durch eine entsprechende Novelle des Wiener Petitionsgesetzes. - Erzwingbare Volksbefragung oder Volksbegehren durch mind. 1% der Wahlberechtigten (bisher bei beiden 5%) - Erzwingbare Volksabstimmung durch mind. 2% der Wahlberechtigten -bisher ausschließlich durch Beschluss des Gemeinderates/Landtages Die FPÖ ist jedenfalls bereit für eine Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt. Eine echte Bürgermitbestimmung statt rotgrüner Bürgerverhöhnung muss her, so Wansch abschließend.


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