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13. Februar 2019

Schmidt: Bundesregierung setzt richtigen Schritt gegen Gewalt an Frauen

Grundtenor muss „Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen“ lauten

Bildquelle: Pixabay

„Mit der heute von der Bundesregierung vorgestellten Verschärfung des Strafrechts wurde ein wichtiger Schritt getan. Vor allem die Maßnahmen für strengere Strafen bei Sexualdelikten und bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sind sehr zu begrüßen“, so die freiheitliche Frauensprecherin der FPÖ-Wien, LAbg. Elisabeth Schmidt.

Die FPÖ habe seit vielen Jahren auf diese Verschärfungen im Strafrecht gepocht. Durch die Erhöhung der Mindeststrafe bei Vergewaltigungen von ein auf zwei Jahre etwa werde es jetzt möglich, eine gänzliche Strafnachsicht zu verhindern. Durch die Abschaffung der Möglichkeit einer teilbedingten Haftstrafe müssen wegen Vergewaltigung Verurteilte künftig zumindest einen Teil der Haftstrafe auch tatsächlich absitzen.

Schmidt bewertet auch die Änderungen bei Wegweisungen und Betretungsverboten positiv, da dadurch massive Verbesserungen im Opferschutz zu erwarten seien. Nach der ersten Wegweisung eines gewalttätigen Mannes werde dieser in Zukunft verpflichtend professionelle Beratung in Anspruch nehmen müssen. „Der Grundtenor muss lauten: Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen“, so Schmidt abschließend.


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