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14. September 2018

Pawkowicz: OGH verbietet künftig teure Airbnb-Untervermietung im Altbau

Richtungsweisende Entscheidung ist klare Botschaft an Wohnungsspekulation

Erfreut reagiert der Wiener FP-Bautensprecher, LAbg. Alexander Pawkowicz, auf die richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur tageweisen Untervermietung über Internetplattformen. 

Mit der Entscheidung 7 Ob 189/17w vom 29. August 2018 bestätigte der OGH die rechtskräftige Kündigung eines Mieters. Dieser hatte mehrmals Teile seiner Wohnung über eine Internet-Plattform zur kurzfristigen Vermietung angeboten und daraus tageweise sehr hohe Mietzinse erzielt. 

Dazu erkannte der OGH: „Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Gegenleistung kommt es auf den Vergleich zwischen den Aufwendungen pro Tag und dem Erlös pro Tag an; nicht erforderlich ist es dagegen, dass der Untermieterlös insgesamt pro Monat den monatlich zu errichtenden Hauptmietzins unverhältnismäßig (um mehr als 100 %) übersteigt.“ 

In anderen Worten: Auch wer bloß tageweise untervermietet, so wie das meist bei Airbnb der Fall ist, hat sich an die Regeln zur Mietzinsbildung zu halten. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt der Judikatur zur Eindämmung der Wohnungsspekulation und der Preisentwicklung, meint Pawkowicz, und verweist gleichzeitig auf seine früheren Presseaussendungen zum Thema „leistbares Wohnen“.

Letztlich schafft jedoch nur ein höheres Angebot am Markt auch nachhaltig leistbaren Wohnraum. Dazu können treffsichere Förderungen und eine starke Deregulierung von Baunormen einen Anreiz bieten, meint Pawkowicz in Hinblick auf die angekündigte Novelle der Wiener Bauordnung.


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