Skip to main content
19. April 2021

Nepp zu GESIBA: Dringliche Anfrage zum umfassenden Versagen der SPÖ-Wohnbaustadträtin und der MA 50 in ihren Aufsichtsagenden

Causen Commerzialbank, WBV-GÖD und Dittelgasse sind aufzuklären

„SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie jemals einen Blick ins Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gewagt hat“, zeigt sich Wiens FPÖ-Landesparteiobmann und Stadtrat Dominik Nepp verwundert über deren jüngste Aussagen zur Causa Commerzialbank/GESIBA.

Gaal argumentiert, dass die Veranlagungen der GESIBA letztlich operativ in die Zuständigkeit der Geschäftsführung fallen und weigert sich, sofort eine Sonderprüfung durch den Revisionsverband zu veranlassen. „Das ist an Absurdität kaum zu überbieten. Die Aufsicht ist genau dafür da, die operative Tätigkeit der Geschäftsführung zu überwachen“, verweist Nepp auf die geltende Rechtslage. Der Wortlaut des § 29 Abs. 1 WGG heißt: „Die gesamte Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen unterliegt der behördlichen Überwachung. Die Landesregierung ist berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen, die Geschäftsgebarung und die Rechnungsabschlüsse zu überprüfen, die Abstellung von Mängeln anzuordnen und zu einzelnen Geschäftsfällen Berichte einzuholen.“

„Diese Formulierung ist wirklich mehr als eindeutig. Wovor hat die Sozialdemokratie Angst? Was den Wienern hier zugemutet wird ist unfassbar“, schließt Nepp und kündigt eine Dringliche Anfrage zum Versagen der Wohnbaustadträtin sowie der MA 50 in den Causen Commerzialbank, WBV-GÖD und Dittelgasse an.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.