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27. Oktober 2019

Kohlbauer: Vernichtender OLG-Beschluss für Grünen Neo-Abgeordneten Reimon

„Reimon operiert BEWUSST mit an linksradikalen gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos“

Eine herbe Niederlage muss der grüne Neo-Abgeordnete zum Nationalrat Michel Reimon vor dem Oberlandesgericht einstecken.

Reimon versuchte den Wiener Landtagsabgeordneten Leo Kohlbauer aufgrund einiger Twitter Postings wegen Übler Nachrede zu klagen. Kohlbauer attestierte bei Reimon mangelnde Distanz zu gewaltbereiten Gruppen, als dieser ein Foto von sich auf Twitter veröffentlicht hat, auf dem er demonstativ vor 'Antifa' Schmierereien posiert.

„Nach meiner Kritik an dem Foto hat Reimon selbstherrlich einem Gerichtsverfahren vorgegriffen und mich aufgefordert, 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu spenden, um eine Klage zu verhindern und mir damit gedroht, dass ich andernfalls mit 10.000 Euro Strafe und Anwaltskosten rechnen müsste.“

Da Reimon nun die Kosten dieses sinnlosen Verfahrens tragen muss, nimmt Kohlbauer dazu wie folgt Stellung: „Würde Reimon etwas an seinen Vereinen liegen, hätte er dort selbst spenden müssen als besserwisserisch ein Sinnlosverfahren anzuzetteln und Unschuldigen mit Verurteilung zu drohen.“

Als „Ohrfeige“ für die Argumentation von Reimon bezeichnet Kohlbauer den Beschluss des Oberlandesgerichts welches durchaus bestätigt, dass die ‚Antifa’ in der allgemeinen Wahrnehmung eine gewaltbereite Gruppierung ist, welche auch gegen staatliche Einrichtungen vorgeht und Reimon bewusst mit an linksradikalen, gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos operiert.

Zwei Zitate aus dem Beschluss:

„Zusammengefasst stellen die inkriminierten Äußerungen sohin eine Form der - in einer zugespitzten politischen Debatte zwischen links und rechts – zulässigen Kritik am Verhalten eines Kontrahenten dar, der erkennbar dafür angeprangert wird, dass er bewusst mit an linksradikalen, gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos operiert.“

„Der Begriff „ZONA ANTIFASCISTA“ gemeinsam mit dem Flaggen-Logo wird nach gängigem Leserverständnis mit der landläufig als „Antifa“ bezeichneten Strömung in Verbindung gebracht, deren Gruppen - wenn nötig auch mit den Mitteln der Gewalt - gegen rassistische, nationalistische, faschistische Strömungen, bisweilen aber auch gegen staatliche Einrichtungen vorgehen, um ihre Ziele durchzusetzen.“


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