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08. Oktober 2019

Heinreichsberger/Fürnkranz: Hebein muss Bürgerbeteiligung auf neue Beine stellen

Rechnungshof zerpflückt Fall Gallitzinstrasse

Die Prüfung des Flächenumwidmungsverfahrens betreffend Monsterprojekt Gallitzinstrasse 1, 8-16 durch den Stadtrechnungshof zeigt einerseits, dass maßgebliche Beanstandungen im Flächenwidmungsverfahren nicht der Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes unterliegen, andererseits maßgebliche Unzulässigkeiten und Unterlassung von Stellungnahmen durch beteiligte Magistratsabteilungen wie MA 58, MA 22 oder MA 49 in sensiblen Bereichen auf.

So wurden bei `Runden Tischen´, die unter Einbindung der Bürgerinitiative stattfanden, keine Protokolle angefertigt, die in Informationsveranstaltungen und Dialogveranstaltungen erzielten anrainerfreundlichen Ergebnisse nicht umgesetzt und der Empfehlung des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung nicht Folge geleistet. „Zudem ist der Erläuterungsbericht zu Umweltbedingungen, gesunden Lebensgrundlagen und Ökologie unvollständig“, berichtet der Klubobmann der FPÖ-Ottakring; Mag. Georg Heinreichsberger.

Weder beim Wiener Biosphärenparkgesetzes noch beim „Masterplan partizipative Stadtentwicklung“, der 2016 im Wiener Gemeinderat beschlossen wurde und die Einbindung der Anrainer zum Ziel hatte, wurden durch die zuständige Behörde, die MA 21, Vollzugsbestimmungen geschaffen. „Somit besteht kein Rechtsanspruch auf Umsetzung der Bürgereinbindung“, so LAbg. Georg Fürnkranz vom Rechnungshofausschuss.

„Warum sich aber die Grüne-Vizebürgermeisterin Vassilakou im Gemeinderat trotzdem jährlich 800.000 EUR für „Einbindung und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger“ durchwinken lassen hat, ist mir ein Rätsel“, so Fürnkranz weiter.

Besonders pikantes Detail am Rande: Die für ein derart großes Projekt notwendige Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Verkehrsverträglichkeit wurde nicht wie üblich vom Magistrat erstellt, sondern vom Bauträger selber. „Das gibt es auch nur im rot-grünen Wien“, so Heinreichsberger abschließend.


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