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25. Oktober 2018

Guggenbichler/Aigner: `Tierschutz´-Stadträtin Sima will Hunde einschläfern lassen

Tierhaltegesetz neu - Wenn Hund Einbrecher beißt, wird er automatisch eingeschläfert

„Jetzt wissen wir, warum SPÖ und Grüne heute Morgen das Tierhaltegesetz in dreißig Minuten ohne Debatte durchpeitschen wollten“, repliziert der FPÖ-LAbg. Wolfgang Aigner nach dem im Anschluss an die Landtagsdebatte fortgesetzten Umweltausschuss. Das neue Tierhaltegesetz birgt nämlich im Kleingedruckten unfassbaren Zündstoff, den SPÖ und Grüne verständlicherweise nicht öffentlich kommunizieren wollten. Tierschutzsprecher Udo Guggenbichler fasst zusammen: „Ulli Sima will in Hinkunft Hunde, die schwere Körperverletzungen verursacht haben, ausnahmslos einschläfern lassen – auch dann, wenn sie einen Einbrecher beißen oder sich gegen eine Misshandlung zur Wehr setzen“.

Das heute durch den Ausschuss gebrachte Gesetz sieht nämlich vor, dass in Hinkunft Hunde, die eine schwere Körperverletzung oder die Tötung eines Menschen verursacht haben, ex lege(=von Gesetz her, also automatisch) zu töten sind.

Die Behörde hat demnach keinerlei Spielraum, auf die Umstände des Einzelfalles einzugehen. „Es kann ja auch Fälle geben, in denen ein Hund misshandelt wird oder seinen Halter gegen einen Angriff verteidigt hat“, erklärt Aigner. Auf Nachfrage im Ausschuss, ob auch Hunde, welche einen Einbrecher beißen und verletzen, einzuschläfern sind, antwortete die Stadträtin Ulrike Sima mit einem knappen: „Ja“.

Für die Wiener FPÖ ist diese Maßnahme völlig überschießend und absolut inakzeptabel.  Aigner: „Dass gesunde und grundsätzlich friedfertige Hunde zwingend zu töten sind, auch wenn sie einen Einbrecher oder Vergewaltiger abwehren oder sich gegen eine Misshandlung zur Wehr setzen, ist ein tierpolitischer Skandal der Sonderklasse. Gerade die SPÖ, die bei menschlichen Schwerverbrechern immer mit der Resozialisierung asozialer und gefährlicher Subjekte daherkommt, will hier eine zwingende Tötung durchsetzen, die keinerlei Spielraum zur Berücksichtigung des Einzelfalles zulässt“. 

Das neue Gesetz sieht weiters vor, dass man unter Alkoholeinfluss (0,5 %) keinen Hund mehr führen dürfe. Bei einem Heurigenbesuch hat der Halter eines Listenhundes ab in Kraft treten des neuen Gesetzes dafür zu sorgen, dass jemand seinen Hund abholt. „Ich brauche also jetzt einen Taxifahrer mit Hundeführschein, weil ich selbst darf meinen Hund nicht einmal mehr selbst zum Taxi führen“, schüttelt Aigner den Kopf.  

Die Wiener FPÖ wird jedenfalls alles erdenklich Mögliche daransetzen, dass dieses Gesetz gar nicht beschlossen wird. Auch der Vollziehung dieses Landesgesetzes durch die Bundespolizei muss erst der Innenminister zustimmen. „Wir meinen, dass die Polizei Wichtigeres zu tun hat, als Alkoholkontrollen beim Gassi-Gehen durchzuführen. Wenn überhaupt, dann soll die Stadt Wien gefälligst eine ihrer unzähligen Überwachungstruppen dafür einsetzen. Die Polizei ist unter anderem mit der Bekämpfung von messerstechenden und Drogen dealenden „Schutzsuchenden“ ohnehin mehr als ausgelastet“, so Aigner abschließend.


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