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06. Oktober 2019

Guggenbichler zu Welttierschutztag: Sima muss Hetze gegen Hunde und deren Halter beenden

Hundehalter können Prüfung für Beißkorbbefreiung nicht ablegen, weil Simas Richtlinien fehlen

Bildquelle: Pixabay

„Wenn die rot-grüne Wiener Stadtregierung heute den Welttierschutztag begeht, ist das eigentlich eine Verhöhnung“, bemerkt der Tierschutzsprecher der Wiener FPÖ, LAbg. Udo Guggenbichler. Denn während man nach außen hin so tue, als läge Rot und Grün das Wohl von Tieren am Herzen, betreibt die Stadtregierung, allen voran „Tierschutz-Stadträtin“ Ulrike Sima, einen unerbittlichen Kampf gegen Hunde und deren Halter. Aktuelles Beispiel sei für Guggenbichler die rigorose Beißkorbpflicht für Hunde, die Sima willkürlich auf eine Liste gesetzt hat. Die eingeräumten Ausnahmen von dieser Beißkorbpflicht seien aber nicht umsetzbar, weil die dafür notwendigen behördlichen Richtlinien fehlen.

Am 19.02.2019 ist die Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes in Kraft getreten. Im Punkt 12a etwa heißt es: „Für Hunde, die vor dem 1. Jänner 2019 angemeldet wurden, die älter als 3 Jahre sind, mit denen bereits eine intensive Ausbildung absolviert wurde und mit denen eine kommissionelle, behördliche Prüfung positiv bestanden wurde, kann eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- bzw. der Leinenpflicht gemäß Abs. 12 ausgestellt werden.“ Im Punkt 12c heißt es weiter: „Der Magistrat hat durch Verordnung die Voraussetzungen zum Prüfungsantritt und nähere Vorschriften zur kommissionellen Prüfung gemäß Abs. 12a zu erlassen, insbesondere über die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsinhalte wie auch hinsichtlich der Bestellung der Kommission.“

In Anbetracht der geltenden Gesetzeslage müsste seit 19.02.2019 die Verordnung mit den Details zu den Voraussetzungen zum Prüfungsantritt und die Form (Umfang, Dauer, Kosten, etc.) der kommissionellen Prüfung feststehen – was allerdings nicht der Fall ist. „Hundehalter können diese Prüfung gar nicht ablegen, weil die Richtlinien fehlen. Sima hält hier alle Hundehalter schlicht und einfach am Schmäh“, kritisiert Guggenbichler.

Er bemängelt zudem die schwammigen Ausführungen im Gesetzestext, der viel Spielraum für Willkür und Missverständnisse beinhaltet: „Was wird man unter `intensiver Ausbildung´ für die Zulassung zur Prüfung verstehen? Wieviel wird diese intensive Ausbildung die Hundehalter kosten und wie soll man sich `intensiven´ Aufwand vorstellen“, fragt Guggenbichler.

Guggenbichler hat im März eine Anfrage an Sima eingebracht, deren Antwort seit Wochen vorliegt. „An der Verordnung, die 12a vertieft und detailliert, wird gearbeitet. Bis dahin gilt die generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde.“ „Hundehalter müssen dem Gesetz nachkommen, Sima nicht“, resümiert Guggenbichler und fordert die Wiener „Tierschutz-Stadträtin“ Ulrike Sima auf, eine gesetzeskonforme Haltung von Hunden zu gewährleisten und die Grundvoraussetzungen für die Prüfung zur Beißkorbbefreiung von Hunden umgehend zugänglich zu machen. Er wünscht sich ein wirkliches Miteinander in Wien und einen Stopp der Hetze gegen Hunde und deren Halter, die die Stadtregierung hier ganz offen betreibt.


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