Skip to main content
16. Oktober 2018

Gudenus: Wien darf Konsequenzen für türkische Doppelstaatsbürger nicht verschleppen

Vor der Wien-Wahl muss Rot-Grün sicherstellen, dass nicht wahlberechtigte Türken auch wirklich nicht wählen

Bildquelle Pixabay

Eineinhalb Jahre sind nun vergangen, seitdem der jetzige Vizekanzler Heinz-Christian Strache den Behörden Listen mit zigtausenden mutmaßlichen türkischen Doppelstaatsbürgern übergeben hat. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass auf diesen Listen Daten zu finden sind, die nur den türkischen Behörden zugänglich seien. Die Liste sei also ein türkisches Wählerverzeichnis und die darauf befindlichen Personen folglich türkische Staatsbürger. „Jetzt steht den zu ziehenden Konsequenzen nichts mehr im Weg“, stellt der gf. Wiener Landesparteiobmann und gf. Klubobmann im Parlament, NAbg. Johann Gudenus, klar. 

Denn gerade in Wien sei die Häufung der „Fälle“ eklatant, die Motivation des Landes Wien hingegen, die gesetzlichen Vorgaben rasch umzusetzen, erscheine enden wollend. Schließlich hätte die rot-grüne Stadtregierung türkische Migranten mit freizügig vergebenen Sozialleistungen, günstigen Gemeindewohnungen und großzügigen Vereinsförderungen jahrelang angefüttert, jetzt wolle man noch „die Ernte einfahren“.

Der Entscheid des VGH komme für Rot-Grün freilich zu einem ungünstigen Zeitpunkt, denn jetzt muss – noch vor der Wahl - gehandelt werden. „Staatsbürgerangelegenheiten sind Ländersache, und auch die Wiener Landesregierung hat die Gesetze umzusetzen, auch wenn es ihr nicht gefällt“, stellt Gudenus klar und erinnert: Wer nach Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft eine andere als diese annimmt, verliert automatisch die Österreichische Staatsbürgerschaft wieder. Es sei weder ein Entzugsverfahren noch andere rechtliche Schritte nötig, das Land habe lediglich den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festzustellen.

Gudenus fordert, dass die Wiener Behörden umgehend tätig werden und die Prüfung der Wiener Fälle sowie die daraus resultierenden Konsequenzen noch vor der nächsten Wien-Wahl, die spätestens 2020 abgehalten wird, abgeschlossen sind. „Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bedeutet für die Türken auch den Verlust des Wahlrechts. Die rot-grüne Stadtregierung muss jetzt dafür sorgen, dass bei der Wien-Wahl keine Personen zur Urne gehen, die dazu nicht berechtigt sind“, so Gudenus abschließend. 


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.