Die von der Bundesregierung beschlossene Vereinheitlichung beim Bezug der Mindestsicherung ist ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. „Mit der Neugestaltung der Mindestsicherung wird der Anreiz zur ungehinderten Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem neu geregelt“, freut sich der gf. Landesparteiobmann der Wiener FPÖ, Mag. Johann Gudenus. Durch die bundesweite Einrichtung eines wirksamen Kontroll- und Sanktionssystems wird unrechtmäßiger Bezug oder zweckwidrige Verwendung wirksam überprüft und in weiterer Folge sanktioniert. Verbesserungen wird es vor allem für die Wienerinnen und Wiener geben, die durch die verfehlte Sozialpolitik der rot-grünen Stadtregierung jahrelange Nachteile erdulden mussten. „Mit dem Erlass eines Grundsatzgesetzes durch den Bund sind die Länder verpflichtet, die Prinzipien, die der Bund vorgibt, einzuhalten. Rot-Grün kann künftig nicht mehr Geld ohne Gegenleistung an Zuwanderer aus aller Herren Länder verteilen und österreichischen Staatsbürgern parallel dazu den Bezug erschweren“, stellt Gudenus klar.
Künftig wird es einen klaren und vor allem einheitlichen Kriterienkatalog geben, der den Bezug der Mindestsicherung regelt. Neben nachweisbaren Deutschkenntnissen auf zumindest B1-Niveau wird ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt für Personen aus Drittstaaten als Kriterium für den Bezug der Mindestsicherung festgelegt. „Die rot-grüne Rathauskoalition hat Wien in den letzten Jahren zu einem wahren Schlaraffenland für Zuwanderer gemacht, indem sie mit beiden Händen – und ohne Forderung einer Gegenleistung – undifferenziert Steuergeld verteilt hat. Es liegt nun am neuen Bürgermeister Ludwig mit diesem System zu brechen und dem Vorbild der Bundesregierung zu folgen“, schließt Gudenus.