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19. Mai 2020

Damnjanovic/Graf – PK: Folgen des Coronawahnsinns für Wiener Sportvereine sind fatal

Wien (OTS) - Die Wiener FPÖ hat gefordert, die zahlreichen Sportvereine, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, durch die Stadt Wien zu unterstützen, um den vielseitigen Sportbetrieb auch nach der Corona-Krise aufrecht erhalten zu können. Der Sportsprecher der Wiener FPÖ, Nemanja Damnjanovic, betonte heute erneut die Bedeutung der knapp 410.000 Mitglieder in rund 1.400 Sportvereinen alleine in Wien. „Um die Sportvereine auch nach Corona zu erhalten, sind zahlreiche Maßnahmen notwendig“, erneuert Damnjanovic die Forderungen der FPÖ, die durch Rot-Grün im Gemeinderat abgelehnt wurden.

Mietkostenbefreiung für 2020

Alternativ (bzw. ergänzend) zur Rückerstattung ist eine sofortige Mietkostenbefreiung für das Jahr 2020 zu Gunsten jener Sportvereine, die bei der Stadt Wien Bestandnehmer sind.

Mietkostenersatz für Untermietende Vereine

Es gibt eine große Zahl Vereine, die nicht direkt Bestandnehmer der Stadt Wien sind, sondern mittels Untermiete zu ihrer Sportstätte kommen. Auch diese Vereine müssen von der Stadt Wien unterstützt werden, indem sie einen Ersatz der Mietkosten für das Jahr 2020 erhalten.

Rückerstattung bereits geleisteter Sportstättenmieten

Bereits geleistete Miete für das Jahr 2020 (ab März 2020) soll rückerstattet werden.

Fixkostenersatz / -zuschuss für Sportvereine

Jeder Sportverein hat nachweisebare monatliche Fixkosten, die er trotz Krise zu decken hat. Vielen Vereinen ist aber ein Großteil der Einnahmen weggebrochen. Daher verlangen wir von der Stadt Wien einen extra Fördertopf zur Verfügung zu stellen, der diese Finanzhilfe als eine akontierte Sofortmaßnahme an die Vereine und Sportlern ausschütten wird!

Verlustausgleiche

Den Sportvereinen sind wesentliche Einnahmequellen weggebrochen. Einerseits verlieren sie Sponsorings, andererseits fallen Einnahmen weg. Z.B. der Verlust aus dem Kantinenbetrieb wird bis max. 75% aus dem COVID19-Härtefallfonds ersetzt. Die fehlenden 25% wären aber genau die Umsatzüberschüsse, die den Vereinen zu Gute kämen. Die Stadt Wien möge daher den Vereinen die (nachweisebaren) Verluste aus Sponsoring, Eintrittskartenverkauf, Fanshop, Unkostenbeitrag und Kantinenbetrieb ersetzen.

Zuschüsse zu Trainerkosten

Um die Sportvereine weiter zu unterstützen, soll die Stadt Wien für das Jahr 2020 die „pauschale Reiseaufwandsentschädigung“ (Trainerkosten) zur Hälfte ersetzen.

Zuschüsse für Mitgliedsbeiträge

Für viele Eltern wird in Zukunft sehr schwer sein einen Mitgliedsbeitrag für ihre Kinder zu bezahlen/sich zu leisten! Deswegen fordern wir eine Übernahme der Mitgliedsbeiträge für die betroffenen Kinder, Jugendliche und Erwachsenen seitens der Stadt Wien.

Der Freiheitliche Nationalratsabgeordnete Martin Graf, selbst Präsident des SC Hellas Kagran, unterstützte die Anliegen von Damnjanovic und ergänzte diese durch allgemeine Forderungen an die Stadt Wien, die unabhängig von Corona schon längst repariert gehörten:

Grundsteuerbefreiung für Sportflächen der Stadt Wien

Bei Sportflächen, die von der MA 51 verwaltet werden, zahlt sich die Stadt Wien selbst die Grundsteuer und verrechnet sie mit den Betriebskosten ihren Mietern bzw. Pächtern. Die Stadt Wien soll künftig auf die Weiterverrechnung der Grundsteuer an Sportvereine verzichten.

Abschaffung Sportgroschen:

Der Sportförderungsbeitrag („Sportgroschen“) wird bei gegen Entgelt zugänglichen Sportveranstaltungen im Gebiet der Stadt Wien eingehoben und soll wiederum zur Finanzierung der Sportförderungen dienen. Die Sportvereine zahlen sich ihre Förderungen also zu einem großen Teil selbst. Die Veranstalter müssen 10% der Einnahmen der Veranstaltung an die Stadt Wien abführen. Derartige Sportveranstaltungen zählen zu den Haupteinnahmequellen vieler Sportvereine. Der Sportgroschen soll künftig nicht mehr eingehoben wird und die Stadt Wien möge eine echte Sportförderung in Leben rufen.

Steuer-, Abgaben- Gebührenbefreiung für Sportvereine

Ein nicht unerheblicher Teil der Unkosten eines Sportvereins stammen aus Steuern, Abgaben und Gebühren. Der Förderbedarf der Sportvereine kann deutlich gesenkt werden, wenn man die Sportvereine von öffentlichen Abgaben befreit.

Doppelrolle der MA 51 beenden

Die MA 51 tritt gegenüber Sportvereinen nicht nur als Fördergeber, sondern in vielen Fällen auch als Bestandsgeber auf. Sportvereine, die Zuschüsse zu Investitionskosten benötigen, werden derzeit oft mit dem Argument „Warum sollten wir euch das fördern? Ihr seid doch mit der Instandhaltung betraut“ abgewimmelt. Eine ähnliche Konstellation findet sich in Wien im Kulturbereich. Hier wurde das Spannungsverhältnis aber so gelöst, dass die Immobilienverwaltung (MA 34) die Rolle des Vermieters übernimmt und die MA 7 die des Fördergebers. Eine vergleichbare Aufteilung soll auch für die Sportvereine geschaffen werden.

Vorlage des Sportstättenentwicklungsplans

STR Hacker hat im ersten Halbjahr 2019 eine umfangreiche Bestandsaufnahme über den Zustand der Wiener Sportstätten durchgeführt und hat angekündigt, Ende 2019 einen Sportstättenentwicklungsplan zu präsentieren. Dieser Plan wurde bis heute, ein halbes Jahr nach dem avisierten Veröffentlichungstermin noch immer nicht vorgelegt.

„Wenn die Stadt Wien ein Interesse hat, dass nach dem Corona-Wahnsinn die Wiener Sportkultur wieder aufleben kann, dann muss sie jetzt Maßnahmen setzen, um das zu ermöglichen. Auch der Bund hat hier seinen Teil beizutragen, aber rund ein Drittel der Bundesförderungen wird in Wien benötigt werden“, so Graf abschließend.


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