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27. Oktober 2019

Blind: Wenn es ums Abkassieren geht, bleiben SPÖ und GRÜNE ihrer Tradition treu

Gebührenerhöhung bei Parkscheinen bringt zusätzliches Körberlgeld für die Stadt Wien

Bildquelle: wien.gv.at

Mit dem heutigen Beschluss wurde die Parkometerabgabeverordnung dahingehend abgeändert, dass Parkscheine zukünftig ein halbes Jahr nach der Gebührenerhöhung gültig bleiben. „Diesen Schritt begrüßen wir seitens der FPÖ ausdrücklich“, hält der Gemeinderats- und Landtagsabgeordnete Armin Blind fest. Da dies in vielen Fällen dazu führen wird, dass die gekauften, günstigeren Parkscheine wohl innerhalb der sechs Monate verbraucht werden, sei laut Blind diese Verordnung „ein Schritt in die richtige Richtung“.

Da weniger Rückgaben der Parkscheine notwendig wären, käme es zu einer Erleichterung bei den Autofahrern sowie zu einer Entlastung der Stadtkassen. Die ausschließliche Möglichkeit, die Parkscheine innerhalb von sechs Monaten verbrauchen zu müssen, sei jedoch keinesfalls ausreichend. „Bereits die lediglich sechsmonatige Frist zum Umtausch führte in der Vergangenheit zu heftiger Kritik“, erinnert Blind.

Oftmals werden größere Mengen an Parkscheinen angeschafft, was dazu führen kann, dass die erworbenen Parkscheine nicht innerhalb von sechs Monaten aufgebraucht werden. Auch für Personen, die mit dem Auto nur fallweise nach Wien fahren oder Parkscheine nach der Umtauschfrist wiederfinden, wäre die fehlende Möglichkeit zu einem Umtausch eine unbillige Härte.

Auch der Vergleich mit Fristen in ähnlichen Konstellationen, wie etwa die Gültigkeit von gekauften Gutscheinen oder die Umtauschmöglichkeit von Schilling zu Euro zeigt, dass die Notwenigkeit zum Verbrauch innerhalb von sechs Monaten eine nicht hinzunehmende Benachteiligung derjenigen wäre, die der Stadt Wien durch den Kauf von Parkscheinen längere Zeit Geld vorausgestreckt haben.

Umso bedauerlicher sei es, dass der Antrag der FPÖ, die Parkscheine nach der sechsmonatigen Weiterverwendungsfrust gegen Retournierung des bezahlten Betrags zurücktauschen zu können, von SPÖ und GRÜNEN abgelehnt wurde, so Blind.

Dass man mit der Novelle eine „Verwaltungsvereinfachung“ herbeiführen wolle, lässt Blind als Argument nicht gelten. „Durch die Novelle wird es erfreulicherweise in wesentlich weniger Fällen dazu kommen, dass nach sechs Monaten noch alte Parkscheine im Umlauf sind. In diesen Fällen sollte aber die Rückgabe möglich sein und nicht zu einer vollständigen Entwertung der Parkscheine zum bloßen Vorteil der Stadt Wien kommen“ so Blind.

Durch die gewählte Vorgangsweise kommt daher erneut die „Abkassierermentalität“ zu Tage, dass die Stadt Wien ein „Körberlgeld“ ohne Gegenleistung erzielen will.


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