Verwundert über die "Ermittlungsmethoden" der Schule zeigt sich FP-Bildungssprecher NR Dr. Walter Rosenkranz in der Sache des Strafverfahrens gegen einen Sohn von FP-Landesrätin Barbara Rosenkranz.
"Ich kann und will nicht beurteilen, was tatsächlich vorgefallen ist, bin weder Richter, Staatsanwalt noch Verteidiger im konkreten Fall, da sind andere berufen", so Rosenkranz. "Ich werte daher nichts, sondern es gilt für jeden Verdächtigen bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung".
Die medial veröffentlichte Tatsache, dass die Zeugen des inkriminierten Vorfalls mit der Klassenlehrerin jedoch vor den Einvernahmen der Polizei ein Protokoll aufgenommen hätten, das dann der Polizei vorgelegt wurde, sei mehr als sonderbar. "Wozu dient eine derartige Vorgangsweise? Noch dazu, wo ohnehin die Polizei - also die Profis in solchen Fällen - unmittelbar nachher ein Protokoll aufnehmen?"
Die zuständige Klassenlehrerin werde wohl nicht angenommen haben, dass das Verfassen eines gemeinsamen Protokolls im Strafverfahren eine pädagogisch wertvolle Projektarbeit darstellt. Eine gemeinsame Niederschrift, ein gemeinsames Protokoll habe noch dazu den Beigeschmack, als abgesprochen zu wirken. "Das kann die Glaubwürdigkeit von Zeugen im Prozess oftmals erschüttern. Und das ist wohl nicht im Sinne der - noch dazu minderjährigen - Zeugen".
Rosenkranz - im Übrigen nicht verwandt oder verschwägert mit Barbara Rosenkranz und logischerweise auch nicht mit ihren Kindern - fordert daher seitens der Schulaufsicht, klare Regelungen im Umgang mit jeglichen strafbaren Handlungen, die Direktoren oder Lehrern zur Kenntnis gelangen: "Dieser Einzelfall zeigt auf, dass hier seitens der Lehrerschaft in einem rechtsfreien Raum agiert wird, der klar geregelt werden müsste. 'Sofortige Verständigung der Behörden ja, aber keinesfalls eigene Detektivarbeit durch Lehrkräfte', muss dieDevise lauten". Eine entsprechende Anregung auf parlamentarischer Ebene wird Rosenkranz einbringen.
Apropos minderjährige Zeugen: Rosenkranz ist verwundert, dass zwei15-jährige um 1.45 Uhr vor dem Rathaus offensichtlich ohne Aufsichtsperson aufhältig gewesen sind. Nach den Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes (§ 8 WrJSchG 2002) dürfen 14- bis 16-jährige nur bis 01.00 Uhr bei einer öffentlichen Veranstaltung ohne Begleitperson sein. Danach nur allenfalls auf dem Heimweg oder aus sonst gerechtfertigten Gründen. Rosenkranz: "Dass keine Begleitperson anwesend war ist wohl klar, weil diese ja sonst auch Zeuge sein müsste. Und Heimweg? Vom Rathaustor in der Lichtenfelsgasse bis zum Gehsteig der Lichtenfelsgasse braucht man keine 45 Minuten..." Rosenkranz geht davon aus, dass auch dieser "Nebenschauplatz" geprüft und zu Konsequenzen führen wird.



